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Drogen

Missbrauch von Drogen

Hatten Sie eine Auffälligkeit aufgrund Ihres Drogenkonsums, sind Sie ein Risikofaktor, der nicht mehr am Straßenverkehr als Fahrer teilnehmen darf. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Sie dürfen zukünftig keine Drogen mehr zu sich nehmen, um zum einen sich nicht mehr gesundheitlich zu gefährden und zum anderen den Nachweis erbringen zu können, dass Sie nun den Alltag ohne Rauschmittel meistern.

Dabei kann an dieser Stelle erwähnt werden, dass Marihuana anderen Leitlinien innerhalb der MPU unterliegt, jedoch kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

  • Wenn unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen wurde und/oder
  • Bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen
  • MPU auch bei Substitution, Medikamentenmissbrauch in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder auch
  • Bei „Cannabis auf Rezept“